Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Folgenden werden die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf der Kulturbetrieb Gummersbach AöR beschrieben. Die Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen einschließlich Informationen und Auskünfte im Zusammenhang mit der Reservierung, dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten. Aufträge sowie Lieferungen von Eintrittskarten bzw. Verträge betreffend Eintrittskarten erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen:
1. Vertragsabschluss/Eintrittskarteninhaberschaft
Durch die von der Kulturbetrieb Gummersbach AöR angenommene Bestellung einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber der Eintrittskarte und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Die Kulturbetrieb Gummersbach AöR vermittelt lediglich den Kartenkauf zwischen diesem und dem Kunden. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an den Veranstalter zu richten. Entsprechend trägt der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Veranstalters. Die Veranstalter müssen sich für bestimmte Fälle, zum Beispiel bei Erkrankung eines Künstlers, Programm- und Besetzungsänderungen vorbehalten. Da vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter zustande kommen, hat die Kulturbetrieb Gummersbach AöR keine nebenvertragliche Informationspflicht z. B. über Absage oder Verlegung einer Veranstaltung. Trotzdem wird die Kulturbetrieb Gummersbach AöR versuchen, bei Erhalt entsprechender Informationen die Kartenkäufer hierüber per Hinweis auf der Homepage, gegebenenfalls per E-Mail oder telefonisch zu informieren.
Im Übrigen gilt Folgendes: Sowohl bei einer Änderung der Besetzung als auch bei zeitlicher Verschiebung einer Veranstaltung behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der Karte. Sofern Eintrittskarten wegen einer Veranstaltungsabsage zurückgenommen werden, erfolgt die Rücknahme und die Rückerstattung des Kaufpreises im Regelfall nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind in dem unter Nr. 6. beschriebenen Umfang ausgeschlossen.
2. Zahlungsmodalitäten
Bestellungen werden ausschließlich per Vorkasse ausgeführt. Nach Eingang des Betrages erfolgt der Versand der Eintrittskarte.
3. Rücknahme
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheinen. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Fernabsatzgeschäft vor, sodass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrags bindend und verpflichtet zur Bezahlung.
Eintrittskarten werden jedoch dann von der Kulturbetrieb Gummersbach AöR zurückgenommen, wenn die Veranstaltung nach Maßgabe des Veranstalters abgesagt wird und dieser der Kulturbetrieb Gummersbach AöR die Eintrittsgelder zur Rückgabe an die Kunden zur Verfügung stellt. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Käufer sich wegen der Erstattung des Eintrittspreises unmittelbar an den Veranstalter zu wenden. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen im Regelfall nur zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden. Bei Erwerb der Eintrittskarten über das Internet-Angebot oder die Hotline der Kulturbetrieb Gummersbach AöR sind die gekauften Karten im Falle der Rücknahme per Post an folgende Adresse zurückzuschicken: Kulturbetrieb der Stadt Gummersbach AöR, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach.
4. Eintrittskartenversand
Übersendet die Kulturbetrieb Gummersbach AöR dem Käufer auf seinen Wunsch Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine per Post (anstelle von Abendkassenhinterlegung), so trägt dieser das Versandrisiko. Die Kulturbetrieb Gummersbach AöR ist weder in diesem Fall noch wenn der Karteninhaber eine Eintrittskarte verliert zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch die Kulturbetrieb Gummersbach AöR. Neben der Vorverkaufsgebühr wird bei zu versendenden Eintrittskarten oder Geschenkgutscheinen eine Versand- und Bearbeitungsgebühr von 5,-€ erhoben.
5. Überprüfung der Eintrittskarten
Der Käufer hat die ihm gelieferten Eintrittskarten unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere richtige Veranstaltung, Datum, Kartenzahl, Platzkategorie, Ticketpreis) zu überprüfen. Solche und andere offensichtliche Abweichungen bzw. Mängel sind aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäftes binnen fünf Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten bzw. im Falle kurzfristiger Bestellungen bis drei Kalendertage vor der Veranstaltung bei der Kulturbetrieb Gummersbach AöR schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) geltend zu machen, um der Kulturbetrieb Gummersbach AöR die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben.
Die Kulturbetrieb Gummersbach AöR ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen. Einwendungen wegen nicht eingegangener Eintrittskarten sind der Kulturbetrieb Gummersbach AöR spätestens zehn Kalendertage nach der Bestellung bzw. im Falle kurzfristiger Bestellungen bis drei Kalendertage vor der Veranstaltung schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) mitzuteilen, um der Kulturbetrieb Gummersbach AöR die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z. B. in Form von Einlassregelungen. Die Kulturbetrieb Gummersbach AöR kann verspätete Einwendungen ablehnen.
6. Schadenersatz Die Kulturbetrieb Gummersbach AöR haftet bei der Vermittlung hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Rechtsgütern gilt im
vorgenannten Tätigkeitsfeld von der Kulturbetrieb Gummersbach AöR Folgendes: Die Kulturbetrieb Gummersbach AöR haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Umfang unbeschränkt. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die Kulturbetrieb Gummersbach AöR, soweit diese Fahrlässigkeit Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind bzw. deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung der Kulturbetrieb Gummersbach AöR ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Kulturbetrieb Gummersbach AöR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Die Kulturbetrieb Gummersbach AöR haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telekommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind.
7. Gesonderte Eintrittskartenfunktion
Wenn eine über die Kulturbetrieb Gummersbach AöR verkaufte Eintrittskarte auch zur Nutzung als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr (VRS) berechtigt, besteht insoweit zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes, von der Kulturbetrieb Gummersbach AöR lediglich vermitteltes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen der dem VRS zugehörigen Verkehrsunternehmen gelten. Die Berechtigung zur Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte zum/vom Veranstaltungsort gilt nur für die Person, die die Eintrittskarte zum Veranstaltungsbesuch nutzt. Somit ist insbesondere auch die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Eintrittskarten mit Fahrscheinberechtigung an andere Personen nach dem Veranstaltungsbesuch untersagt. Im Hinblick auf die Gültigkeitsdauer der Fahrscheinberechtigung vor und nach der Veranstaltung gelten die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbunds bzw. Verkehrsunternehmens.
8. Weiterverkauf
Zur Abwehr von Gewalt und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch in der Halle 32 und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Eintrittskarten über deren Nennwert hinaus, liegt es im Interesse des jeweiligen Veranstalters und der Kulturbetrieb Gummersbach AöR, die Weiterveräußerung der Eintrittskarten zu reglementieren. Der Weiterverkauf der Eintrittskarten, unabhängig davon, ob einzeln oder im Zusammenhang mit weiteren Leistungen, zu einem höheren als auf den Eintrittskarten stehenden Verkaufspreis, ist ausdrücklich verboten. Ferner ist es untersagt, die Eintrittskarten über Internet- oder sonstige Auktionen oder über sonstige Internetmarktplätze, Rundfunk, Presse oder andere Medien sowie in anderer Weise öffentlich anzubieten, sofern die Möglichkeit besteht, dass dadurch ein Preis erzielt wird, der den auf der Eintrittskarte aufgedruckten Verkaufspreis übersteigt. Des Weiteren verpflichtet sich der Käufer, die Karten ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Die gewerbliche Weiterveräußerung der Eintrittskarten, eine Nutzung im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder die Verwendung zu öffentlichen Werbe- und Marketingzwecken, ist ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung der Kulturbetrieb Gummersbach AöR ausdrücklich untersagt. Sollte die Kulturbetrieb Gummersbach AöR feststellen, dass ein Käufer ohne Zustimmung Karten zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken bezogen oder weiterveräußert hat und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten hat, ist sie berechtigt, das bestehende Rechtsverhältnis zum Eintrittskarteninhaber außerordentlich und fristlos zu kündigen. Die Kulturbetrieb Gummersbach AöR wird die Eintrittskarte in diesem Fall sperren und dem Inhaber der Eintrittskarte den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos verweigern sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot nach dieser Ziffer die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- € verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Außerdem behält sich die Kulturbetrieb Gummersbach AöR das Recht vor, Personen, die gegen die vorgenannte Regelung verstoßen, den Erwerb von Eintrittskarten in Zukunft zu verweigern, ihnen gegenüber ein Hausverbot auszusprechen und/oder weitergehende zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
9. Kontakt
Bestellungen, Vertragsabschlüsse, Rückfragen oder Beanstandungen sind an folgende Anschrift zu richten: Kulturbetrieb der Stadt Gummersbach AöR, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach.
10. Datenvereinbarung/Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Die Kulturbetrieb Gummersbach AöR ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch durchführen und die Kulturbetrieb Gummersbach AöR mit dem Kartenvertrieb beauftragt haben, insbesondere an den jeweiligen Veranstalter.
11. Gerichtsstand
Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Gummersbach. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten der ausschließliche Gerichtsstand Gummersbach.
12. Gaderobe
Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
13. Schlussklausel
Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages sowie die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt ausschließlich. Ausgeschlossen ist die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend des internationalen Warenkaufs, CISG.